Hausordnung
Vorwort
Die Hausordnung des Gymnasiums Finow soll dazu dienen, das Zusammenleben und -wirken aller an Schule Beteiligten zu regeln. Wir fördern eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, des Vertrauens und eines toleranten Verhaltens untereinander. Die Verwirklichung der Aufgaben von Schule erfordert die Mitwirkung aller Beteiligten, ihre Höflichkeit, Rücksichtnahme, Toleranz und Hilfsbereitschaft. Diese Ordnung beruht auf den geltenden Vorschriften, Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg und ergänzt diese.
1. Grundsätze des Zusammenlebens
Die Kommunikation aller an Schule Beteiligten ist von gegenseitigem Respekt, Wertschätzung und Gewaltfreiheit geprägt.
In der Schule ist es untersagt, in Wort und Schrift die Freiheit und Würde des Menschen (Artikel 1 Grundgesetz der BRD) zu missachten, Kennzeichen und Symbole zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Das Verwenden von Kennzeichen, Symbolen und Grußerweisungen verfassungswidriger (verbotener) Organisationen, Provozieren von Rassenhass und Volksverhetzung stellen Straftaten dar und werden von der Schule angezeigt. Im Sinne eines friedlichen, interkulturellen, weltoffenen Miteinanders wird es nicht geduldet, in Kleidung und Auftreten Intoleranz, Gewaltbereitschaft sowie Extrempositionen jeder Art zu demonstrieren
2. Verhalten im schulischen Kontext
2.1 Betreten und Verlassen des Schulgebäudes
Das Betreten und Verlassen der Schule ist nur über die ausgewiesenen Ein- und Ausgänge gestattet. Notausgänge dürfen nur im Notfall genutzt werden.
Das Betreten des Schulgebäudes ist von Montag bis Freitag ab 6.45 Uhr möglich.
Vor Unterrichtsbeginn stehen die Cafeteria, der Eingangsbereich und die Räume im Haus A 0.04 und 0.08 zur Verfügung. Das vorzeitige Betreten der Unterrichtsräume, der anderen Etagen und Gebäude ist nicht erwünscht.
Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat Haus A 1.16.
Das Schulgelände ist von den Schülerinnen und Schüler i.d.R. nach Unterrichtsschluss zu verlassen.
2.2 Rauschmittel, Waffen
Das Mitführen, der Konsum und der Vertrieb legaler und illegaler Rauschmittel sind im Gebäude und auf dem gesamten Schulgelände strikt untersagt.
Gegenstände, die nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) als Waffe definiert werden (auch Feuerwerkskörper) dürfen auf dem gesamten Schulgelände weder gebraucht noch mitgeführt werden.
Zuwiderhandlungen werden unmittelbar zur Anzeige gebracht.
2.3 Mobilität, Haftung
Auf dem Schulgelände gibt es Parkmöglichkeiten für PKWs und Zweiräder. Diese dürfen nur auf den ausgewiesenen Flächen abgestellt werden und müssen vom Eigentümer selbstverantwortlich diebstahlgesichert werden. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung. Auf allen zu befahrenden Flächen gilt die STVO.
Alle Schülerinnen und Schüler sind während der Unterrichtszeit unfallversichert. Bei Unfällen in der Schule oder auf dem Schulweg ist unverzüglich die Schulleitung über das Sekretariat zu verständigen.
2.4 Schuleigentum
Das Schuleigentum ist sorgfältig zu behandeln.
Auf Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist zu achten. Abfälle und Verpackungsreste gehören in die Abfallbehälter.
Mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigung oder Verschmutzung des Schuleigentums führen zu schulischen Sanktionen.
Die elektronischen Tafeln werden nur mit Erlaubnis der Lehrkräfte von den Schülerinnen und Schülern benutzt. Alle Aushänge werden vorab durch die Schulleitung eingesehen und genehmigt und dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen veröffentlicht werden.
3. Unterricht, Pausen
3.1 Organisation
Beginn | Ende | Pause | |
---|---|---|---|
1. Stunde | 07:30 Uhr | 08:15 Uhr | 5 Min. |
2. Stunde | 08:20 Uhr | 09:05 Uhr | 10 Min. |
3. Stunde | 09:15 Uhr | 10:00 Uhr | 15 Min. |
4. Stunde | 10:15 Uhr | 11:00 Uhr | 10 Min. |
5. Stunde | 11:10 Uhr | 11:55 Uhr | 10 Min. |
6. Stunde | 12:05 Uhr | 12:50 Uhr | 25 Min. |
7. Stunde | 13:15 Uhr | 14:00 Uhr | 5 Min. |
8. Stunde | 14:05 Uhr | 14:50 Uhr | 5 Min. |
9. Stunde | 14:55 Uhr | 15:40 Uhr |
3.2 Unterricht
Die Unterrichtsräume insbesondere die Fachräume und die Sporthalle werden erst nach Aufforderung einer Lehrkraft betreten.
Den Unterricht beginnt und beendet die Lehrkraft.
Erscheint die Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht, so ist die Schulleitung durch die Klassen-/ Kurssprecher* innen zu informieren.
Das Essen ist während des Unterrichts grundsätzlich untersagt. Ausnahmen regelt die Lehrkraft.
Spezifische veröffentlichte Regelungen für Fachräume sind zu befolgen.
3.3 Pausen
Die Pausen dienen der Erholung und Vorbereitung auf den folgenden Unterricht bzw. dem Lehrkräfte- und Raumwechsel.
In der Mittagspause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof bzw. zur Einnahme des Mittagessens in die Cafeteria.
In der Cafeteria gilt die eigene Raumordnung der Cafeteria.
Während der Mittagspause halten sich hier nur Schülerinnen und Schüler auf, welche ein Essen einnehmen.
Wird aufgrund von Witterungsbedingungen abgeklingelt (durch Schulleitung oder Hofaufsicht), bleiben die Schülerinnen und Schüler während der Mittagspause im Schulhaus.
Die Aufsichten auf dem Schulgelände durch die Lehrkräfte regelt der schulinterne Aufsichtsplan.
Die Aufsichten auf dem Schulgelände durch die Lehrkräfte regelt der schulinterne Aufsichtsplan.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verlassen das Schulgelände während des Schultages nicht. Bei auftretendem Unterrichtsausfall ist das Verlassen des Schulgeländes mit Beginn des Schulverhältnisses möglich, wenn ein schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.
4. Elektronische Kommunikationsgeräte und Speichermedien
Führen Schülerinnen und Schüler elektronische Geräte und sonstige Wertgegenstände beim Schulbesuch mit sich, erfolgt dies grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Den Schülerinnen und Schüler ist das Nutzen digitaler Endgeräte während des Schultages ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen im Schulhaus und dem Schulgelände, den sogenannten Handyzonen, gestattet. Diese Zonen sind klar erkennbar ausgewiesen. Die Ausweisung der Handyzonen erfolgt durch die Schulleitung, ihre Nutzung wird regelmäßig evaluiert und ggf. angepasst. Die Benutzung der Endgeräte in den Treppenfluren, Unterrichtsräumen, in der Cafeteria und auf dem gesamten Sportgelände ist zu unterlassen. Bei Nichteinhaltung der Regelung erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
Es gilt der Grundsatz der gegenseitigen Vorbildwirkung im Umgang mit und Nutzung von digitalen Geräten und die Achtsamkeit gegenüber des eigenen digitalen Konsumverhaltens.
Auf dem ganzen Schulgelände gilt auf Grundlage der Datenschutzverordnung Film- und
Fotografierverbot.
Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild und das Persönlichkeitsrecht können zur Anzeige gebracht werden.
Die Nutzung von Tablets/ Laptops für unterrichtliche Zwecke ist grundsätzlich zulässig und frühestens empfohlen ab Jahrgangsstufe 8. Die Geräte werden in Unterrichtsphasen, in denen der Gebrauch nicht erforderlich ist, mit für die Lehrkraft einsehbarem Bildschirm oder zugeklappt auf dem Arbeitsplatz abgelegt.
Während der Unterrichtszeit sind Handys ausgeschaltet und befinden sich nicht direkt am Arbeitsplatz.
Bei Verstößen ist das elektronische Gerät im Sekretariat im ausgeschalteten Zustand abzugeben. Die Erziehungsberechtigten sind in jedem Fall zeitnah zu informieren und die Rückgabe des Gerätes ist durch die Schulleitung zu regeln.
Ausnahme ist die Nutzung des Mobiltelefons bei nachgewiesener gesundheitlicher Indikation (Nachweis durch Bescheinigung der Eltern oder ärztliches Attest).
Die unerlaubte Benutzung elektronischer Hilfsmittel in allen Leistungsüberprüfungen wird als Täuschungsversuch gewertet und entsprechend der VV Leistungsbewertung geregelt.
5. Verhalten bei Gefährdungen
Im Fall von Gefährdungssituationen ist den technischen Anweisungen und denen der Lehrkräfte Folge zu leisten. Auf ruhiges und besonnenes Verhalten ist zu achten.
Näheres regeln die Brandschutzordnung, Hinweise der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und schulinterne Belehrungen.
6. Inkrafttreten und Geltungsdauer
Die geänderte Hausordnung tritt am 13.03.2025 in Kraft.
Sie gilt jeweils für ein Schuljahr. Ihre Geltungsdauer verlängert sich um ein Jahr, falls nicht die Schulkonferenz eine Änderung beschließt. Die Hausordnung ist einzusehen auf der Homepage des Gymnasiums Finow. Alle Schülerinnen und Schüler der Schule und deren Erziehungsberechtigte bestätigen die Kenntnisnahme bei Aufnahme in die Schule durch ihre Unterschrift. In jedem Schuljahr erfolgen Belehrungen aller Schülerinnen und Schüler durch die Klassenlehrerinnen und -lehrer sowie Tutorinnen und Tutoren. Die Durchführung der Belehrung wird im Klassenbuch vermerkt.